Rechtsanwalt Karl Engels Archiv
Aus der Polizeiarbeit ...

... aus dem polizeilichen Einsatzbericht:

"Aufgrund von Beschwerden und Hinweisen aus der Bevölkerung und der anschließenden polizeilichen Bestätigung der dabei gemachten Angaben hinsichtlich Drogenkonsum und dem Verdacht auf Drogenhandel im Umfeld der Halde in (...) wurde diese am 19.09.2008 durch die Beamten (...) gezielt observiert.

Gegen (...) Uhr fuhren zwei Junkies aus der hiesigen BTM-Szene auf Fahrrädern auf die Halde. Gegen (...) Uhr verließen die beiden Junkies die Halde und fuhren die (...)-Strasse nach (...).

Einer der beiden konnte durch die Beamten vorläufig festgenommen werden. Bei der Festnahme warf er einen Bobbel Heroin auf die Straße.

Bei seiner Vernehmung wurde er in einen Büroraum geführt. Dort lag auf dem Schreibtisch ein Bild von einer Person, die verdächtigt wird, der Dealer aus dem Bereich der Halde zu sein."


... aus der Vernehmung des Beschuldigten (nach Hinweis auf die Strafmilderung des § 31 BtMG):

"Ich habe heute den (...) getroffen. Mit ihm war ich, mit heute dazu gerechnet, dreimal auf der Halde. Ich habe ihn immer nur begleitet, weil ich ja auch keine Knete habe um mir was zu kaufen. Bei den beiden ersten Malen war ich nicht mit bei dem Dealer. Ich musste einen Absatz tiefer auf der Halde warten. Bei den beiden Malen hat er auch gekauft. Er hat mir gesagt, ich habe gekauft, wir können abhauen.

Heute war ich mit ihm wieder dort. Wir sind aber nicht nach oben auf die Halde gefahren, sondern auf dem unteren Weg nach links weg. Dort haben wir die beiden Dealer getroffen. Der (...) ist dann zu den beiden hingefahren mit dem Fahrrad. Ich habe dann 20 Meter vorher angehalten. Ich habe gesehen, wie der (...) mit dem einen Dealer etwas ausgetauscht hat. Danach ist der (...) zu mir gekommen und wir sind mit dem Fahrrad weggefahren. Der (...) hat mir dann den Bobble gegeben. Er hat mich gefragt, ob die Menge für 30.-- € korrekt ist. Ich habe ihm gesagt, dass ich dass nicht weiß. Wir sind dann weitergefahren, bis Sie dann kamen und uns angehalten haben. Beim Anhalten habe ich dann den Bobbel Heroin weggeworfen."

Frage:
"Als Sie heute in mein Büro kamen, haben Sie auf dem Lichtbild die Person wiedererkannt, die heute in dem Grüngelände gedealt hat. Ist das richtig?"

Antwort:
"Ja, das ist richtig. Bei der Person auf dem Lichtbild handelt es sich um den Dealer. Er hat jetzt allerdings eine Glatze."


... aus dem polizeilichem Aktenvermerk:

"Bei der Person auf dem Lichtbild handelt es sich um den ____"

... aus dem richterlichen Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung des ____:

"Nach den bisherigen Ermittlungen, insbesondere auf Grund von Zeugenaussagen und polizeilichen Beobachtungen, ist der Beschuldigte verdächtig, ohne Erlaubnis Betäubungsmittel (Heroin) in nicht geringer Menge erworben, besessen und damit Handel getrieben zu haben."

... aus dem polizeilichen Durchsuchungsbericht:

"Es wurden keine Beweismittel gefunden."

... der Verteidiger des ____ beantragt:

"Gewährung vollständiger Akteneinsicht einschließlich des Ergebnisses der Befragung von Zeugen aus dem persönlichen Umfeld des ____ zu der Frage, ob der ____ am 19.09.2008 eine Glatze hatte, sowie für den Fall, dass diese Ermittlungen noch nicht erfolgt sind, dazu eine Erklärung."

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen ____ wegen fehlenden Tatverdachts ein.