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Polizeilicher Einsatzbericht: Am 17.09.2007 um 11:11 Uhr erhielt der E 13/42 ... den Einsatz BTM-Delikt ... Am Einsatzort eingetroffen erwartete uns der Zeuge ... und machte Angaben zu Cannabispflanzen, die auf einem Balkon stehen würden. Diese zeigte er uns. Auf dem Balkon der Wohnung des Beschuldigten ..., der im Erdgeschoss zur Rückseite des Hauses liegt, entdeckten die Beamten drei große Cannabispflanzen. Diese standen in Blumentöpfe gepflanzt, von außen gut einsehbar auf dem Balkon. Es wurde an der Wohnungstüre geklingelt, es öffnete jedoch niemand. Ein Nachbar teilte uns mit, dass der Herr ... um diese Zeit arbeiten würde. Daraufhin wurde mit dem Dienstgruppenleiter ... Rücksprache gehalten und dieser ordnete an die Pflanzen sicher zu stellen. Der Balkon konnte von außen durch übersteigen der Brüstung betreten werden. Die Cannabispflanzen wurden durch uns sichergestellt und zur Wache ... verbracht. AG Duisburg, Beschluss vom 02.11.2007 - 11 Gs 2779/07 In dem Ermittlungsverfahren gegen ... wird es abgelehnt, die Beschlagnahme der 3 Töpfe mit Cannabispflanzen richterlich zu bestätigen. Gründe: Die Sicherstellung und Beschlagnahme der Pflanzen erfolgt am 17.9.07 in der Zeit vom 11.40 Uhr bis 11.50 Uhr. Es wäre möglich gewesen, vorab eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Der theoretischen Gefahr (der Beschuldigte hätte Kenntnis davon erlangen müssen, dass die Pflanzen entdeckt worden sind und die Polizei informiert wurde), dass der Beschuldigte zurückkehrt und die Beweismittel vernichtet, hätte man durch kurzfristigem Verbleiben an Ort und Stelle entgegenwirken können. Gefahr im Verzug war also nicht gegeben. Die richterliche Bestätigung der Beschlagnahme kann also nicht erfolgen. |
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