Rechtsanwalt Karl Engels Archiv
Suchen wir danach die besondere Sinnform der Verteidigung zu begreifen, werden wir sie darin zu erblicken haben, dass ihr die Aufgabe zufällt, die prinzipielle und allgemeine Problematik der Wahrheits- und Rechtsfindung aufzuzeigen. Jede historische Gewißheit, und nur um diese, nicht um die mathematische Gewissheit handelt es sich ja gerade im Strafprozess, wird nicht axiomatisch, sondern durch einen wertenden Schluss gewonnen. (...)

Den hochgemuten, voreiligen Griff des Richters nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers.

Max Alsberg, Die Philosophie der Verteidigung, 1930