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Was tun ... bei eigener Festnahme oder Verhaftung: Verhalten Sie sich ruhig. Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu benachrichtigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch. bei Festnahme oder Verhaftung eines Angehörigen: Ihr Angehöriger braucht jetzt professionelle Hilfe. Wenden Sie sich sofort an einen Anwalt Ihres Vertrauens. Nahe Angehörige, Ehegatten und Verlobte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Machen Sie davon Gebrauch. bei Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume: Sie haben das Recht, einen Anwalt zu benachrichtigen, der bei der Durchsuchung anwesend sein darf. Auf Ihr Verlangen sind Zeugen zur Durchsuchung hinzuzuziehen. Fragen Sie vor Beginn der Durchsuchung nach dem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss und lassen Sie sich nach der Durchsuchung ein Protokoll über die Durchsuchung aushändigen. bei Vorladung zur polizeilichen Vernehmung: Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, solchen Vorladungen Folge zu leisten. Wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens. bei Vorladung zur staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung: Solchen Vorladungen müssen Sie Folge leisten. Auch hier haben Sie das Recht, vor der Vernehmung anwaltlichen Rat einzuholen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch. wenn Sie professionelle Verteidigung brauchen: Nehmen Sie Kontakt mit einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger auf. Gerne auch mit mir. |
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Hufelandstrasse 1 45147 Essen |
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Zugelassen als Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland) durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm am 21.06.1979 Berufshaftpflichtversicherung ERGO Versicherung AG · Victoriaplatz 2 · 40198 Düsseldorf [USt-IdNr. DE219408250] |
Mitglied |
der Rechtsanwaltskammer Hamm · Ostenallee 18 · 59063 Hamm |
des Instituts für Konfliktforschung e.V. |
des Vereins zur Förderung der Bewährungshilfe Essen e.V. |
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs und die berufsrechtlichen Pflichten des Rechtsanwalts und die gesetzlichen Regeln über die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit finden Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer in den folgenden und weiteren Rechtsvorschriften: |
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) |
Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten weise ich hin auf die Onlinestreitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission |
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alle ding sin gift und nichts ohne gift allein die dosis macht das ein ding kein gift ist. Theophrastus Bombastus von Hohenheim, genannt: Paracelsus (1493-1541) zitiert nach: Dr. Harald Hans Körner "Betäubungsmittelgesetz" 6. Auflage Verlag C.H.Beck München 2007 |
Die "nicht geringe Menge" von Betäubungsmitteln Nach § 29a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer (...) mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 (BtMG) erlangt zu haben. Nach § 30 BtMG wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wer (...) Betäubungsmittel in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 (BtmG) einführt. Nach § 30a BtMG wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, wer als Mitglied einer Bande Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt. Ebenso wird bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schußwaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind. Wie groß die Menge von Betäubungsmitteln sein muss, um eine nicht geringe Menge zu sein, ist gesetzlich nicht bestimmt. Nach Artikel 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) und § 1 des Strafgesetzbuches (StGB) kann eine Tat nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Dieser "Bestimmtheitsgrundsatz" erfordert für das gesetzliche Merkmal der "nicht geringen Menge" eine Präzisierung, die von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs für diese Betäubungsmittel vorgenommen worden ist (Stand: Dezember 2023): |
"Nicht geringe Menge" |
Alprazolam 240 mg |
Amphetamin 10 g Amphetaminbase |
Buprenorphin 450 mg Buprenorphin-Hydroclorid |
Cannabis 7,5 g THC (Tetrahydrocannabinol) |
Synth. Cannabinoide 1 g 5F-ADB 1 g 5F-AB-PINACA 1 g AB-CHMINACA 1 g AM-2201 1 g AMBFUBINACA 1 g JWH-122 1 g JWH-210 2 g CP 47,497-C8-Homologes 2 g JWH-018 2 g 4FMDMBBICA 6 g CP 47,497 6 g JWH-019 6 g JWH-073 |
Clonazepam 480 mg |
Diazepam 2400 mg |
Ecstasy 30 g MDE-Base |
Etizolam 240 mg |
Flubromazepam 600 mg |
Heroin 1,5 g Heroin-Hydrochlorid |
Khat/Miraa 30 g Cathinon |
Synth. Cathinone 5 g ?-Pyrrolidinovalerophenon 5 g 3,4-Methylendioxypyrovaleron 15 g Buphedron 15 g Pentylon 25 g Clephedron 25 g 4-Methylethcathinon 30 g Methylon |
Kokain 5 g Kokain-Hydrochlorid |
Levometamfetamin 50 g Base |
Lorazepam 480 mg |
Lormetazepam 360 mg |
LSD 6 mg (300 Trips) |
Mephedron 25 gr |
Metamfetamin 5 gr Metamfetamin-Base |
Metamfetaminracemat 10 gr wirkungsbestimmende Base |
Midazolam 1800 mg |
Morphin 4,5 g Morphin-Hydrochlorid |
Neue Psychoaktive Stoffe (NPS) 10 g 2-Fluormetamfetamin (2-FMA) Base 10 g 4-Fluormetamfetamin (4-FMA) Base 25 g 3-Methylmethcathinon (3-MMC) Base |
Oxazepam 7200 mg |
Pentedron 15 g Pentedronbase |
Phenethylamine 15 g Ethylphenidat 20 g 4-Fluoramfetamin 1 g Bromdimethoxyphenethylamin (2CB, BDMPEA) |
Piperazin-Derivate 37,5 g Trifluormethylphenylpiperazin-Hydrochlorid (TFMPP) 37,5 g Benzylpiperazin-Hydrochlorid (BZP) |
Schlafmohnkapseln 70 g Morphin-Hydrochlorid |
Temazepam 4800 mg |
Tetrazepam 4800 mg |
Triazolam 120 mg |
Zolpidem 4800 mg |
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Mit dieser Link-Liste - aktualisiert 01.07.2024 - weise ich auf Informationsangebote im Internet hin. Es versteht sich von selbst, dass ich für die sachliche Richtigkeit der Inhalte der verlinkten Seiten und deren Freiheit von fremden Rechten keine Gewähr übernehmen kann. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf den verlinkten Seiten kann ich ebenfalls keine Verantwortung übernehmen. |
bundesrecht.juris.de Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. |
www.echr.coe.int Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht informiert in englischer und französischer Sprache. |
www.bundesverfassungsgericht.de Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts seit Januar 1998 im Volltext. |
www.bundesgerichtshof.de Urteile und Beschlüsse des Bundesgerichtshofs seit Januar 2000 im Volltext. |
www.caselaw.de In der Datenbank finden Sie Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundespatentgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesfinanzhofs und des Bundessozialgerichts. |
www.institut-fuer-menschenrechte.de Die Datenbank enthält Dokumente der Vereinten Nationen, des Europarates, der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. |
www.openjur.de Die freie juristische Datenbank hält Gerichtsentscheidungen - nach eigenen Angaben mehr als 600.000 - aus allen Rechtsgebieten abrufbar. |
www.mpicc.de Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br. |
www.strafverteidiger-stv.de ist die Internet-Präsenz der Zeitschrift Strafverteidiger. |
www.wistra-online.com Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und im Archiv die Ausgaben ab Jahrgang 2003. Beiträge und Entscheidungen können - kostenpflichtig - abgerufen werden. |
www.anwaltsgeschichte.de Das Forum Anwaltsgeschichte e.V. bietet Informationen über Advokaturgeschichte. |
www.konfliktforscher.de Das Institut für Konfliktforschung veranstaltet jährlich Fortbildungen aus den Themenbereichen Recht und Psychiatrie (Maßregelvollzug) und stellt Beiträge aus seiner Schriftenreihe zur Verfügung. |
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1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen Rechtsanwalt Karl Engels Hufelandstr. 1 45147 Essen Telefon: +49 201 233284 Telefax: +49 201 225221 e-mail: info@ra-engels.de |
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten und Art und Zweck ihrer Verwendung Bei Aufruf meiner website www.ra-engels.de werden durch den browser Ihres Endgerätes folgende Informationen an den server meiner website gesendet und für die Dauer von drei Tagen in einem logfile gespeichert. Domain · IP-Adresse · Zeitpunkt · Request · Status-Code · übertragene Bytes · Useragent Analysedienste und cookies setze ich für den Besuch meiner websites nicht ein. Wenn Sie mir eine e-mail senden, werden die Metadaten (Sender · Empfänger · Zeitpunkt · IP · Größe) ebenfalls für die Dauer von drei Tagen gespeichert. Diese Informationen über die Erhebung, Speicherung und Löschung der erhobenen Daten beruhen auf Angaben des Betreibers meines webservers (Stand: 23.05.2018). Ich nehme keinen Zugriff auf diese Daten, die für den störungsfreien Verbindungsaufbau der websites, die Gewährleistung ihrer komfortablen Nutzung, die Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität und zu weiteren administrativen Zwecken verarbeitet werden. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus den vorstehend aufgelisteten Zwecken der Datenerhebung. Die Daten dürfen nicht dazu verwendet werden, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Im übrigen erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten auf der Grundlage eines mit Ihnen geschlossenen anwaltlichen Dienstleistungsvertrages. 3. Weitergabe von Daten Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den folgenden Zwecken findet nicht statt. Ihre persönlichen Daten gebe ich an Dritte nur weiter, · wenn Sie dazu Ihre ausdrückliche Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO erteilt haben, · wenn die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben, · wenn für die Weitergabe eine gesetzliche Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO besteht, · wenn dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist. 4. Betroffenenrechte Sie haben das Recht, · gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere Auskunft über Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen des Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei mir erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich profiling und ggfs. aussagekräftige Informationen zu deren Einzelheiten; · gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; · gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; · gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und ich die Daten nicht mehr benötige, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; · gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen; · gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber mir zu widerrufen mit der Folge, dass die auf der Grundlage Ihrer Einwilligung durchgeführte Datenverarbeitung nicht fortgeführt werden darf; · gemäß Art. 77 DSGVO Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde - i.d.Regel der Ihres üblichen Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder meines Kanzleisitzes - zu erheben. 5. 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Sofern Sie in den Inhalten dieser Internetpräsenz eine gewisse "Schöpfungstiefe" erkennen, gehen Sie bitte davon aus, dass diese Inhalte dem Urheberrecht unterliegen. Gehen Sie aber bitte auch davon aus, dass die Inhalte deshalb nicht der Geheimhaltung unterliegen. Will sagen: ich habe diese Seiten ins Netz gestellt, um ihre Inhalte zu verbreiten. Wenn Sie also der Meinung sind, auf diesen Seiten Inhalte gefunden zu haben, die weiterverbreitet werden sollten, tun Sie das bitte! Auch ich verbreite hier fremde Gedanken, insbesondere solche, deren Schöpfungstiefe ihre Verbreitung nahelegen, z.B. das Zitat aus den Geschichten von Herrn Keuner über Originalität von Bertolt Brecht. Ich halte es aber auch für selbstverständlich, die Quelle fremder Gedankenschöpfungen anzugeben. In diesem Sinne haben Sie das Recht, die Inhalte dieser Internetpräsenz zu verbreiten. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch. Karl Engels - Rechtsanwalt |
Originalität "Heute", beklagte sich Herr K., "gibt es Unzählige, die sich öffentlich rühmen, ganz allein große Bücher verfassen zu können, und dies wird allgemein gebilligt. Der chinesische Philosoph Dschuang Dsi verfasste noch im Mannesalter ein Buch von hunderttausend Wörtern, das zu neun Zehnteln aus Zitaten bestand. Solche Bücher können bei uns nicht mehr geschrieben werden, da der Geist fehlt. Infolgedessen werden Gedanken nur in eigener Werkstatt hergestellt, indem sich der faul vorkommt, der nicht genug davon fertigbringt. Freilich gibt es dann auch keinen Gedanken, der übernommen werden, und keine Formulierung eines Gedankens, die zitiert werden könnte. Wie wenig brauchen diese alle zu ihrer Tätigkeit! Ein Federhalter und etwas Papier ist das einzige, was sie vorzeigen können! Und ohne jede Hilfe nur mit dem kümmerlichen Material, das ein einzelner auf seinen Armen herbeischaffen kann, errichten sie ihre Hütten! Größere Gebäude kennen sie nicht als solche, die ein einziger zu bauen imstande ist!" Bertolt Brecht, Geschichten von Herrn Keuner |
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Im Archiv finden Sie Wissenswertes und Unwichtiges, Ernstes und Heiteres, Philosophisches und Banales rund um Justiz und Recht: |
Wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen? ... Gerichtsreportage (?) |
Der Boxkampf kann leider nicht stattfinden ... Günter Bertram |
Cannabispflanzen auf dem Balkon ... Amtsgericht Duisburg |
... und schon wieder Cannabispflanzen auf dem Balkon ... Amtsgericht Essen |
Kein Mensch bekämpft die Freiheit ... Karl Marx |
Die Blütezeit der Freiheit ... Rudolf von Jhering |
Wenn die Freiheit der Verteidigung bedroht ist ... William M. Kunstler |
Zu den Garantien des Rechtsverfahrens gehört ... Papst Pius XII. |
Geht man von dem Gedanken aus, ... Franz von Liszt |
Der ethische Grundbegriff ... Gerechtigkeit ... Josef Pieper |
Recht ist Wille zur Gerechtigkeit. Gustav Radbruch |
Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, ... Gustav Radbruch |
Nichts, dem Gerechtigkeit mangelt, kann moralisch richtig sein. Cicero |
In einem Gericht einer kleinen Stadt in den Südstaaten der USA ... Ms. Jones |
Wenn du Geschworener bist, ... Kurt Tucholsky |
Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, ... Charles de Montesquieu |
Wenn man alle Gesetze studieren wollte, ... Johann Wolfgang von Goethe |
Haftgrund: Haftbeschwerde (leider kein Witz) ... Baden-Badener Haftbefehl |
Heuschreckenplage (leider auch kein Witz) ... Bielefelder Haftbefehl |
Erfahrene Juristen bezeugen ... Graham Chapman |
"Bei der Person auf dem Lichtbild handelt es sich um den ..." ... aus der Polizeiarbeit |
Das muss ein Oberstaatsanwalt aushalten ... OLG Naumburg |
Polizisten lügen nie ... AG Frankfurt am Main |
Einen bessern Rat weiß ich nicht zu geben ... Adolph Freiherr von Knigge |
Alles Recht in der Welt ist erstritten worden ... Rudolf von Jhering |
Das Recht ist Inbegriff der Bedingungen ... Immanuel Kant |
Das Recht ist nicht "da" ... Adolf Arndt |
Das Recht zu schweigen ... Bundesgerichtshof |
Wenn du im Recht bist ... Mahatma Gandhi |
Es reicht nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben ... Dieter Hildebrandt |
Die Aufgabe des Richters sei es ... Cicero |
Läßt ein Richter einen Arrestanten ... Allgemeines Landrecht ... von 1794 |
Straf keck das Böse in`s Gesicht ... Amtsgericht Mülheim an der Ruhr |
Der Rechtsstaat hat Strafverteidigung zu ertragen ... Gerhard Mauz |
Die einzige Beschränkung der Unabhängigkeit ... John W. Davis |
Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen. Publius Cornelius Tacitus |
Die Stellung der Verteidigung in Strafsachen ... Franz von Liszt |
Suchen wir danach die besondere Sinnform der Verteidigung ... Max Alsberg |
Feinde der Wahrheit ... Friedrich Nietzsche |
Das Archiv ist im Aufbau und wird, wenn ich Zeit und Lust habe, erweitert. Schauen Sie gelegentlich mal wieder herein. Für Hinweise und Anregungen an info@ra-engels.de bin ich dankbar. |